In der Bremer Nationalsozialistischen Zeitung vom 17.11.1935 wird unter der Überschrift „Nebenberufliche Landsiedelung in Bremen“ auch der Siedlungsbau in Borgfeld/Katrepel beschrieben:
„In der kurzen Zeit der Jahre 1932 und 1933 sind rund um die eigentliche Stadt Bremen 11 Siedlungen entstanden. Nur bei einer dieser Siedlungen, bei der landwirtschaftlichen Siedlung Katrepel, ist die Landzuteilung mit 6 bis 10 Morgen Acker- und Wiesenland auf jede ihrer 29 (tatsächlich waren es 20) Siedlerstellen unter Berücksichtigung der guten Gemüseabsatzmöglichkeit in der nahen Stadt so reichlich bemessen, dass dem Siedler die Basis für eine Existenz auf freien landwirtschaftlichen Erwerb gegeben ist. Mit Frühgemüsebau nach holländischer Art, auch in Kalthäusern, sucht man hier das Ziel der Selbstständigkeit des Siedlers zu erreichen. Die Kosten Siedlerstelle haben sich hier für Haus und Land auf etwa 9.000-11.000 Reichsmark gestellt. An Darlehen wurden pro Siedler etwa 5.000 bis 5.600 Reichsmark gegeben. Der Siedler selbst hatte etwa 10-12 % der Kosten der Stelle mit eigenem Kapital aufzubringen.“
Im August 1933 unterzeichnete Wilhelm Kaisen den Kaufvertrag für eine der neuen Siedlungsstellen am Rethfeldsfleet. Er hoffte so nach seiner Verhaftung durch die NSDAP im Mai 1933 weiteren Repressalien aus dem Weg gehen zu können. Zum anderen wollte er damit sich und seine Familie wirtschaftlich absichern.
Zum Erwerb einer Siedlerstelle in Borgfeld mussten bestimmte materielle Voraussetzungen gegeben sein. Neben der Finanzierungszusage durch die Reichssiedlungsbank, die einen Kredit in Höhe von bis zu 12.000 Reichsmark vergab, hatten die Siedler Arbeitsstunden abzuleisten, um das Bauvorhaben zu vergünstigen. Familie Kaisen erhielt von der Reichssiedlungsbank einen Kredit von 10.000 Reichsmark und einen „Einrichtungskredit“ von 1.000 Reichsmark. Kaisen beschreibt außerdem, dass sich die Siedler mit 20% der Bausumme beteiligen mussten. Davon konnten 50% durch Arbeitsstunden in der Gemeinschaft ersetzt werden.
Beim Bau des Siedlungshauses standen zwei unterschiedliche Haustypen zur Auswahl. Haustyp A war kleiner und hatte zwei Fenster im Stallbereich für Kühe, während Haustyp B mit drei Fenstern ausgestattet war. In der Tradition des nordwestdeutschen Bauernhauses war vorgesehen, dass Tiere und Menschen unter einem Dach lebten.
Die sechsköpfige Familie Kaisen bewohnte Haustyp B. Sie verkleinerten den Dachboden, der zu Lagerung von Heu diente, um in der ersten Etage weitere Zimmer einzuziehen. Auch bei der Bauausführung des Hauses gab es mehrere Varianten, aus Beton, gemauert mit Rotstein, mit Holzdielen- oder Betondecken, mit Erkern. Alle Mitglieder der Siedlungsgemeinschaft waren per Senatsbeschluss vom 5.9.1933 zur Unterhaltung „der Wege, Brücken und Durchlässe“ verpflichtet. Diese Wegegenossenschaft bestand bis 1977.
Bild: Familientreffen der Kaisens zum Einzug, links ist eins der Stallfenster zu sehen. Aufnahme aus dem Privatalbum